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Das Steuergeheimnis ist mehr oder weniger alles, was mit unseren Abgaben geschieht.
Franz Steinkühler

Neuigkeiten


Insolvenzgeldumlage steigt um 400%!

Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 beschlossen

Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise hat es im Jahr 2009 viele Unternehmenspleiten gegeben. Die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für das Insolvenzgeld überstiegen im Jahr 2009 bereits die mit der Insolvenzgeldumlage erzielten Einnahmen. Für das Jahr 2010 wird daher mit ähnlich hohen Aufwendungen für das Insolvenzgeld gerechnet. Um diese steigenden Ausgaben bzw. das aufgelaufene Defizit finanzieren zu können, wurde die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2010 angehoben. Ab 1. Januar 2010 beträgt der Beitrag zur Insolvenzgeldumlage für alle Unternehmen 0,41 Prozent der Bruttolöhne der Beschäftigten. Dieser ist per Beitragsnachweis zu übermitteln. Arbeitgeber der öffentlichen Hand sowie Privathaushalte sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage befreit. Hiervon ebenfalls nicht betroffen sind Arbeitgeber, die das Haushaltsscheckverfahren anwenden.
Für Arbeitgeber, die ihre Beiträge mittels Dauerbeitragsnachweis übermitteln und zum 1. Januar 2010 in diesem keine sonstigen Änderungen vornehmen, hebt die Minijob-Zentrale die Insolvenzgeldumlage maschinell auf 0,41 Prozent an.
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Letzte Änderung: 31.07.2008 / 23:08 Uhr
Ausgedruckt am 05.09.2010 / 14:09