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Georg Simmel

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BMF-Schreiben Beherbergungsleistungen

Mit dem BMF-Schreiben bezweckt die Finanzverwaltung Unklarheiten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung für Hotels zu beseitigen

Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009 (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) wurden die Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% unterworfen.

Diese Steuerermäßigung soll jedoch nicht für Leistungen gelten, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen. Dies hat in der Praxis bereits zu einer Vielzahl von offenen Fragen geführt, da entgegen der Anregung von Experten, eine Pauschale für alle Leistungen festzulegen, die nicht als Übernachtung gelten, sich der Gesetzgeber aus Angst vor Steuerumgehungen dafür entschieden hat, eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.

Nach dem BMF-Schreiben dienen u.a. folgende Leistungen unmittelbar der Beherbergung und fallen damit unter den ermäßigten Steuersatz:
  • Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademänteln,
  • Reinigung der gemieteten Räume,
  • Bereitstellung von Körperpflegeutensilien, Schuhputz- und Nähzeug.
Dagegen sollen u.a. folgende Leistungen nicht begünstigt sein:
  • Überlassung von Räumen zur Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit,
  • Überlassung von nicht ortsfesten Wohnmobilen, Karawans, Wohnanhängern, Hausbooten und Jachten.
Aufgrund der Vielzahl der denkbaren Leistungen, die mit Beherbergungsleistungen im Zusammenhang stehen können, kann das BMF-Schreiben nicht auf alle offenen Fragen eine Antwort geben. Deshalb wird auch zukünftig zu prüfen und mit den Finanzverwaltungen zu erörtern sein, ob beispielsweise ein Besuch im Hotelpool als Wellnessangebot zu qualifizieren ist und somit nicht dem gemäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.

Das BMF-Schreiben können Sie hier downloaden.


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Letzte Änderung: 31.07.2008 / 23:08 Uhr
Ausgedruckt am 05.09.2010 / 13:53